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Sonntag, 29.03.2020, 17:12 Uhr

Seit gestern 17:00 Uhr liegen bei uns die ersten bewilligten Anträge vor.

Darunter auch Bewilligungen bis 25.000 Euro.

Hier ein paar Hinweise zur Soforthilfe und ihrer Verwendung:

  1. Der Förderbetrag muss als Einnahme verbucht werden und ist Umsatzsteuerpflichtig
  2. Das Geld darf nicht genutzt werden um bestehende Kontokorrentforderungen oder sonstige Zins- und Tilgungsforderungen zu begleichen die vorher schon da waren.
  3. Empfänger/-in obliegt die Entscheidung wofür das Geld in welcher Relevanz eingesetzt wird. (Miete, Versicherungen, Lieferanten, etc.)
  4. Sollte am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums festgestellt werden, dass diese Finanzhilfen höher sind als Ihr Umsatzausfall abzüglich eventuell eingesparter Kosten (z.B. Mietminderung) und Sie die Mittel nicht (vollständig) zur Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Existenz bzw. Ausgleich Ihres Liquiditätsengpasses benötigen, sind die zu viel gezahlten Mittel auf das Konto der Landeskasse zurück zu zahlen. (Der zurückerstattete Betrag ist nicht steuerpflichtig.)
  5. die Finanzhilfe ist zurückzuerstatten, wenn der Bescheid aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben erteilt wurde oder durch andere Maßnahmen eine Überkompensation stattfindet.

Also gehen sie mit dem Zuschuss sorgsam und zielgerichtet um, damit späterer Ärger vermieden wird. Sollten Sie ggf. nicht den gesamten Zuschuss für laufende Kosten benötigen planen Sie einen Betrag zurück zu zahlen, der nicht gebraucht wird.

Weiter Informationen zu unserem Corona Soforthilfe Angebot finden Sie hier.