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Montag, 30.03.2020, 16:12 Uhr

Informationen zur Corona-Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler in NRW.

Das Land NRW bietet neben dem umfangreichen Soforthilfeprogramm für Selbständige und Unternehmen auch eine Unterstützung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler. Dazu hat die Landesregierung zunächst 5 Mio. € bereitgestellt. Das Programm richtet sich an alle selbständig tätigen aus Kreativberufen und bietet ihnen eine Einmalzahlung von bis zu 2.000 €, sofern sie zu den Berechtigten gehören.

Wer ist berechtigt?

Berechtigt sind

  • Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in NRW, die
  • selbständig und professionell tätig sind,
  • Einnahmeausfälle aufgrund von Absagen wegen des Coronavirus nachweisen und
  • nachweislich mindestens seit dem 15.03.2020 Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) sind.

Welche Angaben und Nachweise müssen erfolgen?

Angaben auf dem Antragsformular:

  • Name sowie Wohn- und Mailadresse
  • Bankverbindung
  • Die Höhe des beantragten Zuschusses (diese muss sich aus den unten aufgeführten Nachweisen ergeben; maximal 2.000 €)

Nachweise:

  • Verträge oder Honorarvereinbarungen, denen der Name des Künstlers/der Künstlerin sowie die Höhe des Honorars/der Gage zu entnehmen ist
  • Absage des durch den jeweiligen Vertrag geregelten Engagements (sofern die Höhe des Honorars/der Gage nicht auf dem Vertrag angegeben ist, kann dies auch hier erfolgen)
  • Mitgliedschaftsbescheinigung der KSK
  • Kopie des Personalausweises

Sind keine Verträge oder Honorarvereinbarungen schriftlich geschlossen worden, so können diese auch nachträglich niedergeschrieben werden, sodass auch Künstlerinnen und Künstler, die mündliche Vereinbarungen getroffen haben diesen Nachweis erbringen können. Jedoch wird individuell überprüft, ob solche nachträglichen Vereinbarungen zulässig sind.

Die Antragstellung muss bis zum 30. Mai 2020 bei der jeweiligen Bezirksregierung per Mail oder Fax erfolgen. Die jeweilige Mailadresse/Faxnummer ist dem Antragsformular zu entnehmen (https://www.mkw.nrw/system/files/media/document/file/2020-03-20-Antrag%20Sofortprogramm.pdf).

Weitere Informationen der Landesregierung finden sich unter https://www.mkw.nrw/FAQ_Sofortprogramm.

Weiter Informationen zu unserem Corona Soforthilfe Angebot finden Sie hier.